Eurpaletten und Gitterboxen vom Fachbetrieb - Lieferung und Abholung bundesweit.
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Paletten Point ist ein junges aber viel versprechendes mittelständiges Unternehmen im Wachstum.
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Wir sind einer der wenigen Europalettenreparateure und Sonderpalettenhersteller, die den kompletten Produktionsprozess vom Rundholz im Sägewerk über die Fertigung bis hin zur Lieferung mit eigenem Fuhrpark an den Kunden selbst durchführt.
Eurpaletten und Gitterboxen vom Fachbetrieb - Lieferung und Abholung bundesweit.
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> Sehr geehrte Damen und Herren,
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> bitte senden Sie uns ein unverbindliches Angebot zu für den Kauf von Europaletten 2te Wahl ab Ihrem Werk zu.
> Als Menge rechnen Sie bitte mit 2000 Stück. Ist dies nicht möglich, geben Sie bitte Ihre maximale Losgröße an.
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> Freundliche Grüße
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> Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
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> i.V. Julian Vogt
> Tendermanagement
> Administration
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> Franz Lebert & Co.
> Internationale Spedition GmbH & Co KG
> Dieselstraße 18
> D-87437 Kempten
> Sitz: Kempten; Amtsgericht Kempten; HRA 3083
> Geschäftsführer: Andre Biwer, Carlheinz Seger
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> Tel.: +49-831-702-304
> Fax: +49-831-702-303
> Email:julian.vogt@lebert.com
> http: www.lebert.com
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> Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) jeweils neueste Fassung mit der Maßgabe, dass als Gerichtsstand Kempten vereinbart ist. Die ADSp beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 EUR/kg, während des Transports auf 8,33 SZR/kg und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg. Im Übrigen begrenzen die ADSp dort die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut der Höhe nach auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von 100.000,00 EUR je Schadensfall, sowie darüber hinaus je Schadensfall bzw. -ereignis auf 1 Million bzw. 2 Millionen EUR oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, bei mehreren Geschädigten haftet der
> Spediteur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche. Ziffer 27 ADSp gilt nicht als Vereinbarung anderer Haftungshöchstbeträge im Sinne von Art. 25 Montrealer Übereinkommen, Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI oder § 660 HGB und erweitert damit nicht die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten. Es wird ausdrücklich die Anwendung von deutschem Recht vereinbart
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